Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 14. Januar 2022

„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Verwaltungsrat der BA haben sich darauf verständigt, die Anstrengungen im Bereich der Aus- und Weiterbildung junger Erwachsener mit verstärktem Engagement fortzusetzen. Die Initiative „Zukunftsstarter“ wird ab Januar 2022 bis Ende 2025 fortgeführt.

Das Ziel der Initiative ist, dass junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und unter 35 Jahren ihren Berufsabschluss nachholen können. Während der bisherigen Laufzeit der Initiative wurden von August 2016 bis Ende Dezember 2020 135.000 junge Erwachsene bei einer abschlussorientierten Weiterbildung gefördert. Darüber hinaus haben über 36.000 junge Erwachsene im Rahmen der Initiative eine ungeförderte Ausbildung begonnen. In der Nachfolgeinitiative soll nun beispielsweise der Anteil an Umschulungen in Betrieben gesteigert werden. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei u.a. auf schwerbehinderten Menschen, Rehabilitandinnen und Rehabilitanden sowie Geflüchteten.“ 
Die Pressemitteilung finden Sie hier.

Informationen zur Initiative „Zukunftsstarter“

Förderfähig sind:

  • Geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen und Arbeitslose ohne Berufsabschluss
  • Geringqualifizierte Arbeitnehmer*innen und Arbeitslose mit Berufsabschluss, wenn Sie seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und Ihren erlernten Beruf voraussichtlich nicht mehr ausüben können.
  • Berufsrückkehrer*innen bzw. Wiedereinsteiger*innen

Qualifizierungen (Voll-, Teilzeit), die auf einen anerkannten Berufsabschluss ausgerichtet sind:

  • Umschulungen, die – vorrangig in einem Ausbildungsbetrieb – zu einem anerkannten Berufsabschluss führen
  • Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung
  • Berufsanschlussfähige Teilqualifikationen
  • Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen

Folgende Weiterbildungskosten können Sie von Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihrem Jobcenter erhalten:

  • Lehrgangskosten
  • Fahrkosten
  • Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kinderbetreuungskosten
  • Umschulungsbegleitende Hilfen (z.B. Nachhilfeunterricht)

Bei einer betrieblichen Umschulung soll es vom Unternehmen eine Ausbildungsvergütung geben. Des Weiteren kann für eine Zwischenprüfung bzw. bestandene Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf eine Weiterbildungsprämie gewährt werden. Während der abschlussorientierten Qualifizierung erhalten Sie in der Regel Ihre lebensunterhaltssichernden Leistungen weiter.

Weitere Information zur Initiative „Zukunftsstarter“.