Wichtig: Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung in angepasster Form

Der Bundesrat hat am 08.07.2022 der Verlängerung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung zugestimmt. Geflüchtete aus der Ukraine können also auch über den 31.08.2022 hinaus visumsfrei einreisen und sich legal in Deutschland aufhalten. Die Verordnung wurde allerdings dahingehend verändert, dass der visumsfreie Aufenthalt nun nur noch für 90 Tage gilt. Die geänderte Verordnung wird am 01.09.2022 in Kraft treten.

Die Beschränkung des visumsfreien Aufenthalts auf 90 Tage hat zur Folge, dass all diejenigen, die sich am 01.09.2022 bereits länger als 90 Tage im Bundesgebiet aufhalten, nun noch vor dem 01.09.2022 einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG stellen müssen, um die Fiktionswirkung des § 81 Abs. 3 AufenthG auszulösen.

Andernfalls ist der Aufenthalt ab dem 01.09.2022 unrechtmäßig. Diejenigen, die nach dem 01.09.2022 nach Deutschland einreisen, müssen binnen 90 Tagen nach Ankunft entsprechend handeln. Die Verordnung gilt nur für Personen, die bis zum 30.11.2022 nach Deutschland einreisen.

Bundesrat, Juli 2022: Drucksache 302/22, Zweite Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung

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Die Europäische Union hat die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt. Damit ist in der gesamten EU der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. Wir verweisen auf mehrsprachige Informationsangebote.

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Download Gesamterlass: Zusammengefasste Erlassregelungen zur Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine

Informationen zum Zugang zu Sprachkursen, Arbeit, Ausbildung und Studium

Sprachkurse

Arbeit

  • Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten aus der Ukraine geflohene Menschen in Deutschland sofort eine Beschäftigungserlaubnis.
  • Dafür müssen sie sich als schutzsuchend registrieren.
  • Schon eine Fiktionsbescheinigung mit dem Eintrag „Beschäftigung erlaubt“ sichert den Arbeitsmarktzugang.
  • Selbstständige sowie angestellte Tätigkeit sind erlaubt
  • Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg der Jobsuche und unterstützen Sie bei der Orientierung im deutschen Arbeitsmarktsystem, der Stellensuche, aufenthaltsrechtlichen Fragen, der Bewerbung, der Arbeitsaufnahme und darüber hinaus.
  • Die Bundesagentur für Arbeit ist für Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung zuständig. Sie hat eine Hotline mit Sprachmittlung für Geflüchtete aus der Ukraine gestartet: Telefonnummer 0911 178 7915 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr). Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es werden Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz fällig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ausbildung

  • Auch schulische oder berufliche Ausbildungen dürfen aufgenommen werden.
  • Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg in eine Ausbildung.

Studium

  • Geflüchtete aus der Ukraine mit Hochschulzugangsvoraussetzungen dürfen sich in Deutschland für Studiengänge bewerben oder einschreiben.
  • Seit dem 01. Juni 2022 können geflüchtete Studierende aus der Ukraine mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG in Deutschland BAföG-Leistungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule. Geflüchtete Studierende, die ihr Studium an einer ukrainischen Hochschule als Online Studium in Deutschland fortsetzen, können keine BAföG-Leistungen beziehen. Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie hier.
  • Schülerinnen und Schüler, die fluchtbedingt ihren Sekundarschulabschluss in der Ukraine nicht abschließen können, können sich in Deutschland dennoch für ein Studium bewerben. Gleiches gilt für Studierende aus der Ukraine, die das erste Studienjahr nicht abschließen konnten.
    Für Studienbewerber*innen, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können, gilt seit Ende 2015 ein dreistufiges Plausibilisierungsverfahren. Weitere Informationen vom Beschluss der Kultusministerkonferenz.
  • Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg in ein Studium.
  • Die IU International University of Applied Science stellt 100 Vollstipendien für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung. Hier können Sie sich bewerben.

Führerschein

  • Von der Ukraine ausgestellte Führerscheine werden in allen EU Mitgliedstaaten ohne Umschreibung anerkannt, solange die aus der Ukrainer geflüchteten Menschen unter dem Schutzstatus der sog. Massenzustromrichtlinie der EU stehen. Die Regelung gilt zunächst bis zum 6. März 2025. Die Verordnung ist seit dem 27. Juli 2022 in Kraft und kommt damit auch für diejenigen Geflüchteten aus der Ukraine rechtzeitig, bei denen die vorgenannte Frist am 24. August 2022 abläuft (sechs Monate nach Beginn des Krieges in der Ukraine).
  • Hinweis: Berufskraftfahrerqualifikationsnachweise aus der Ukraine werden nicht unmittelbar anerkannt. Um einen Fahrerqualifizierungsnachweis zu erhalten, bedarf es einer ergänzenden obligatorischen Ausbildung von mind. 35 Std. und einer Prüfung bei der zuständigen IHK (Art. 4 Abs. 4 der Verordnung). Das Bundesverkehrsministerium arbeitet aktuell zusammen mit den Bundesländern, dem Kraftfahrt-Bundesamt, der Bundesdruckerei und dem DIHT daran, die erforderlichen Verfahren und Rechtsgrundlagen zur vorübergehenden Anerkennung ukrainischer Berufskraftfahrerqualifikation in Deutschland zu schaffen, die von der EU gefordert werden.

Orientierungshilfen

Weitere Informationen zu den Themen Arbeit, Studium und Bildung

Portale zur Suche von Jobangeboten

Weitere Informationen zu den Themen Aufenthalt, Kinderbetreuung, Wohnen, Sozialleistungen, etc.

  • mehrsprachige Basisinformationen, Infos zu Unterkunft, Mobilität, medizinischer Versorgung sowie Arbeit und Sozialem auf der offiziellen Infoseite des Bundesinnenministeriums: Germany4Ukraine
  • deutschsprachige, Schleswig-Holstein spezifische Infos zu Aufenthalt, Unterstützungsstrukturen, Regelungen und Beratungsangeboten auf der Website des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
  • mehrsprachige Infos zum Alltag, Aufenthalt, Kindern, Studium, Wohnen und medizinischer Versorgung auf der Website von Handbook Germany
  • deutschsprachige Infos zu Aufenthalt und Unterstützungsmöglichkeiten auf der Website des Landesflüchtlingsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein