Aufgrund der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 sind die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein nur eingeschränkt arbeitsfähig. Dazu gelten die Bundesweiten Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung.

Empfehlungen und verbindliche Vorgaben für Maßnahmen in der Zuwanderungsverwaltung und zur Entlastung der Ausländerbehörden:

Erntehelferregelung zur Minderung der Folgen der COVID 19-Pandemie in der Landwirtschaft

Weitere nützliche Informationen zu den aktuellen Regelungen und Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Flüchtlingrates Schleswig-Holstein (Link).