Aufgrund der Ausbreitung der Erkrankung COVID-19 sind die Ausländerbehörden in Schleswig-Holstein nur eingeschränkt arbeitsfähig. Dazu gelten die Bundesweiten Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen zur Eindämmung einer weiteren Ausbreitung.
Empfehlungen und verbindliche Vorgaben für Maßnahmen in der Zuwanderungsverwaltung und zur Entlastung der Ausländerbehörden:
- Empfehlung des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zur Entlastung der Ausländerbehörden
- BMI Länderrundschreiben vom 09.04. – Hinweise für die Ausländerbehörden
- Erlass Nr. 1 (18.03.2020)
- Erlass Nr. 2 (30.03.2020)
- Anwendungshinweise zu Erlass Nr.2 für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- Erlass Nr. 3 (06.04.2020)
- Erlass Nr. 4 (15.04.2020)
- Erlass Nr. 5 (28.04.2020)
Erntehelferregelung zur Minderung der Folgen der COVID 19-Pandemie in der Landwirtschaft
Weitere nützliche Informationen zu den aktuellen Regelungen und Maßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Flüchtlingrates Schleswig-Holstein (Link).
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