Studienstarthilfe des Landes Schleswig-Holstein: 800 Euro Zuschuss

Über das Studentenwerk SH können Studieninteressierte aus Elternhäusern mit geringen Einkommen eine einmalige, zweckgebundene Zuwendung von 800 Euro beantragen.

Die Studienstarthilfe von 800 Euro muss nicht zurückgezahlt werden. Die Förderung können ab dem 1. August Studieninteressierte beantragen:

  • die unter 30 Jahre alt sind und sich erstmalig an einer deutschen Hochschule einschreiben
  • und die oder deren Eltern staatliche Leistungen beziehen (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung, Eingliederungshilfe, Kinderzuschlag)
  • oder die in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe oder eine Pflegefamilie wohnen

Der Antrag muss vor der Einschreibung gestellt werden. Dafür muss der Antrag hier ausgefüllt werden sowie Nachweise über die staatlichen Leistungen erbracht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Studentenwerks sowie im Flyer.

Bei Fragen wenden Sie sich an sozialberatung@studentenwerk.sh

ProRef – Studienvorbereitung für Geflüchtete an der Uni Flensburg

Das Studienvorbereitungsprogramm der Uni Flensburg geht in die zweite Phase und bis zum 31. August können sich geflüchtete Studieninteressierte bewerben. Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.uni-flensburg.de/proref

InGe – Informatik für Geflüchtete

Unsere Kollegin Gunhild Grote von der ZBBS e.V. bietet (vorbehaltlich der Förderungsbewilligung) ab September einen 5-monatigen kostenlosen Informatikkurs für Geflüchtete mit B1-Deutschsprachniveau und Arbeitsmarktzugang an. Vorkenntnisse in der Informatik sind nicht nötig.

Weitere Informationen zu den Kursinhalten, Voraussetzungen und zur Anmeldung finden Sie hier.