Uni Hamburg Hilft – Studienorientierung für Geflüchtete

Die Universität Hamburg  unterstützt mit dem Studienorientierungsprogramm #UHHhilft Menschen, die ihr Studium fluchtbedingt unterbrechen mussten oder nicht aufnehmen konnten. Unser Team hilft Ihnen einen Weg in ein Regelstudium zu finden und unterstüzt Sie bei der Wahl des richtigen Studiengangs, der Bewerbung und der Orientierung an der Universität.

Auch für Studierende mit Fluchthintergrund, die an der Universität Hamburg immatrikuliert sind, bieten wir studienbegleitende Inhalte an.

Weitere Informationen zu dem Programm und zur Anmeldung finden Sie hier.

Kontakt:

E-Mail: uhhhilft@uni-hamburg.de

Universität Oldenburg – Bachelorstudiengang Pädagogisches Handeln in der Migrationsgesellschaft

Das Angebot richtet sich an Migrant:innen und geflüchtete Personen, die im Herkunftsland eine akademische Ausbildung, ein wissenschaftliches Studium in pädagogischen, sozialpädagogischen oder ähnlichen Handlungsfeldern begonnen (mind. 2. Semester) bzw. abgeschlossen haben. Des Weiteren können sich Absolvent:innen des Kontaktstudiums aus Hannover, Bremen und Frankfurt a. M. bewerben, die im Herkunftsland mindestens 2 Semester an einer Universität studiert haben. Ebenso können sich Absolvent:innen von bspw. IHK-zertifizierten Weiterbildungen (Sozialberater:in für Migration und Integration oder Sozialbetreuer:in in der Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit einem vorherigen Studium bewerben.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://uol.de/no_cache/studium/studiengang/?id_studg=607.

Online-Informationsveranstaltungen:

  1. Termin: Mittwoch, der 09. März 2022 um 10:00 – 11:30 Uhr 
  2. Termin: Donnerstag, der 10. März 2022 um 15:00 – 16:30 Uhr 

Anmeldung per E-Mail bis zum 04.März an:
andrea.hertlein@uni-oldenburg.de

Fördermöglichkeiten: Aufstiegs-BAföG und Weiterbildungsbonus Pro

Aufstiegs-BAföG
(Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz: AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. In Schleswig-Holstein setzt die IB.SH die Förderung um und ist Ansprechstelle für alle Interessierten.

Kontakt: Hotline: 0431-9905-4444; Email: aufstiegsbafoeg@ib-sh.de
Weitere Infos: https://www.ib-sh.de/produkt/aufstiegs-bafoeg-aufstiegsfortbildungsfoerderung/
https://www.aufstiegs-bafoeg.de/aufstiegsbafoeg/de/home/home_node.html

Weiterbildungsbonus Pro
Mit dem Weiterbildungsbonus werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte, Auszubildende, Inhaber von Kleinstbetrieben und Freiberufler gefördert. Anspruchsvoraussetzung ist, dass der/die Geflüchtete sich in einem Beschäftigungsverhältnis befindet und in SH wohnt. Bewilligungsbehörde ist ebenfalls die IB.SH. Weitere Infos findet ihr im Flyer im Anhang.

Weitere Infos: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/BildungHochschulen/Weiterbildung/weiterbildung.html