In seinem Schreiben vom 23. März 2021 stellt das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung fest, dass die Kosten für medizinische Masken und FFP2-Masken Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, vor besondere Herausforderungen stelle. Um diesen Menschen, die während der Pandemie bisher, von Ausnahmen abgesehen, nicht gesondert gefördert worden sind, die Teilnahme am öffentlichen und schulischen Leben zu ermöglichen, sollen ihnen laut Schreiben je 50 medizinische Schutzmasken gewährt werden. Das Ministerium nimmt in seinem Schreiben eine Anregung der Kommunalen Landesverbände auf und kündigt an, die Zusendung der Masken organisatorisch und finanziell zu verantworten. Der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen des Landes Schleswig-Holstein begrüßt diese Maßnahme des Ministeriums und das vorausgegangene kommunale Engagement ausdrücklich.

In einem weiteren Erlass vom 24. März 2021 informiert das Ministerium die Kreise und kreisfreien Städte über die Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für Empfänger*innen von Leistungen nach AsylbLG zum Ausgleich der mit der COVID-19-Pandemie zusammenhängenden Mehraufwendungen und bittet um Unterrichtung der zuständigen Leistungsbehörden.

Downloads:
Runderlass Sozialschutz-Paket III
Gewährung von Masken an Leistungsberechtigte nach AsylbLG