Mit einer einmaligen Förderung der Zielgruppe der Auszubildenden, die aufgrund auswärtiger Unterbringung während des Blockunterrichts teilweise erhebliche finanzielle Belastungen tragen müssen und aufgrund dessen oftmals die begonnene Ausbildung nicht zu Ende führen können, sollen die zusätzlichen Einschränkungen durch die Corona-Maßnahmen finanziell abgefedert werden. Mit der vorgesehenen Zuwendung sollen sowohl die bereits in Ausbildung befindlichen Jugendlichen finanziell unterstützt, aber insbesondere auch die Attraktivität der dualen Berufsausbildung erhöht werden.

Downloads:
Richtlinie Unterbringungskosten
Antragsvordruck Unterbringungskosten

Geltungsdauer: Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 01. Januar 2021 in Kraft und ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet.