Die folgende Übersicht richtet sich an Berater*innen in Migrationsfachdiensten in S-H. Sie gibt einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausbildungsduldung nach § 60c AufenthG. Sie kann keine qualifizierte Rechtsberatung ersetzen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Anwendungshinweise des BMI und den Landeserlass Schleswig-Holstein zu § 60c AufenthG verwiesen.

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